HÄNDLERSCHUTZ

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Informationspflicht ODR-Verordnung und OS-Plattform

Ab dem 9.01.2016 beachten, bevor eine Abmahnung droht!

Ab dem 09. Januar 2016 ist eine neue Informationspflicht zu erfüllen, die nach Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorgesehen ist. Online-Verkäufer und Dienstleistungs-Anbieter müssen der neuen Informationspflicht auf Ihren Marktplatz-Präsenzen und Webseiten umsetzen, auch wenn Sie bei eBay, Amazon, Hood, DaWanda usw. handeln.

Folgendes ist zu beachten:

1. Link zur auf Webseite und Angeboten zur OS-Plattform bereitstellen (sobald OS-Plattform verfügbar)

2. Neue Informationspflicht ab dem 9.01.2016 erfüllen

3. Ihre AGB auf den aktuellsten Stand bringen

Details zur Verordnung über Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)

Immer wieder gibt es Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Ganz besonders im Onlinehandel unterliegen wir einer ständigen Anpassung an europarechtliche Vorgaben. Ab dem 09.01.2016 beachten Sie bitte folgende Neuerungen:

1. Um Streitigkeiten zwischen Händler und Verbraucher besser regeln zu können, wird im ersten Halbjahr 2016 eine Online-Plattform „Your Europe“ eingerichtet werden. Die Europäische Union hat am 21. Mai 2013 die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013, sog. OS-Verordnung) erlassen. Sie wurde am 18. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl L 165/1) veröffentlicht und wird am 8. Juli 2013 in Kraft treten. Sie müssen Ihre Kunden dazu wie folgt informieren: In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, müssen bereits ab dem 09.01.2016 auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein (zu Jahresbeginn 2016 gibt es noch keine Plattform und keinen erreichbaren Link. Der Gesetzgeber hat es verschlafen die OS Plattform rechtzeitig zu entwickeln.)

2. Weiterhin werden Schlichtungsstellen zur Streitbeilegung eingerichtet, denen sich die Händler freiwillig anschließen können. Diese europarechtliche Richtlinie (ADR-Richtlinie) wird voraussichtlich auch im ersten Halbjahr 2016 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Sie müssen Ihre Kunden dazu informieren.

 
 

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